Harnröhrenverengung und -striktur

Harnröhrenverengung (Harnröhrenenge, Urethrastenose): Angeborene Verengung der Harnröhre; tritt bei Mädchen vor allem im unteren Harnröhrendrittel auf (Meatusstenose), bei Jungen meist in den oberen Abschnitten der Harnröhre. Eine erworbene Verengung der Harnröhre durch Entzündung oder Verletzung wird als Harnröhrenstriktur bezeichnet. Die Anzeichen sind uncharakteristisch: häufiger Handrang, Brennen beim Wasserlassen, abgeschwächter Harnstrahl, Einnässen.

Ist die Blasenentleerung deutlich gestört, wird endoskopisch operiert: Dazu kerbt der Arzt mit einem winzigen Messer die Harnröhrenschleimhaut ein. Danach legt er für 1–2 Tage einen Katheter in die Harnröhre, um den aufgeweiteten Zustand zu erhalten. Problematisch sind nach der Operation sich bildende Narben, die – je nach vorherigem Grad der Enge und Anzahl der Operationen – bei 30–60 % der Betroffenen eine erneute Verengung begünstigen. Um dies zu verhindern, wird oft nach der Operation vorsorglich die Harnröhre in regelmäßigen Abständen „bougiert“, d. h., sie wird durch einen Katheter oder einen Metallstift (Bougie) aufgeweitet.

Bei einer sehr ausgeprägten Harnröhrenverengung ist oft eine aufwendigere Operation notwendig, bei der die Harnröhre freigelegt und manchmal der Gewebedefekt zusätzlich mit z. B. körpereigenen Hautlappen bedeckt wird.