Gesetzliche Rahmenbedingungen

Alterskrankheiten, die zur Pflegebedürftigkeit führen, entwickeln sich zumeist langsam. Bei aller Besorgnis und allem Leid haben Betroffene und ihre Angehörigen in diesem Fall die Chance, Vorsorgemaßnahmen zu treffen und sich umfassend auf ein verändertes Leben einzustellen. In manchen Fällen wird die Pflegebedürftigkeit aber durch ein plötzliches Ereignis ausgelöst, z. B. einen Schlaganfall oder eine schwere Infektionskrankheit. Dann ist es sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen besonders schwer, sich in der neuen Lebenssituation zurechtzufinden. Unsere Sozialgesetzgebung sieht glücklicherweise eine Reihe von Leistungen und Einrichtungen vor, die alten und kranken Menschen rasch und auf Dauer zur Verfügung stehen.