Video zum Rx-Versandverbot

Für Apotheken zählt jedes Rezept!

 Rezepte gehören in die Apotheke vor Ort.
Sandra Göbel Rezepte gehören in die Apotheke vor Ort.

Die Bundesregierung plant ein Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das sogenannte Rx-Versandverbot. Vor- und Nachteile werden heiß diskutiert. Versand-Handel boomt – auch bei rezep


Die Bundesregierung plant ein Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel, das sogenannte Rx-Versandverbot. Vor- und Nachteile werden heiß diskutiert.
Versand-Handel boomt – auch bei rezeptpflichtigen Medikamenten. Fleißig werden Preise verglichen. Und beim günstigsten Anbieter gekauft. Wer zahlt schon freiwillig mehr als er muss.
Der Wettbewerb im Internet ist hart und nur niedrige Preise sichern den Zuschlag. Das Rennen macht oft ein ausländischer Arzneimittelversender. Denn diese haben den deutschen Anbietern etwas Entscheidendes voraus: Sie müssen sich nicht an die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisbindung halten (Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Oktober 2016). Ausländische Arzneimittelversender können Rabatte und Boni gewähren, um die Kosten für ein rezeptpflichtiges Medikament zu drücken. Deutsche Vor-Ort- und Versandapotheken hingegen dürfen ihre Preise nicht senken. Deshalb haben sie im Preiskampf keine Chance.
Das Rx-Versandverbot soll wieder einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Wie dies gelingt, zeigt ein Erklärungsvideo des Deutschen Apotheker Verlags:

Zum Hintergrund: Apothekenhonorare in Deutschland
Die deutsche Arzneimittelpreisverordnung stellt sicher, dass jeder Patient in jeder Apotheke der Bundesrepublik für das gleiche Arzneimittel den gleichen Preis bezahlt. Der Patient zahlt die gesetzliche Zuzahlung – in den meisten Fällen maximal 10 Euro. Den Rest des Arzneimittelpreises übernimmt die Krankenkasse. Der Apotheker erhält für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel, das er herausgibt, ein nahezu identisches Honorar – unabhängig davon, wie viel das Medikament kostet und mit welchem Aufwand die Versorgung verbunden ist. Dies unterbindet eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Patienten. Die Beratung und darüber hinausgehende Leistungen orientieren sich also an den Bedürfnissen der Patienten und nicht daran, wie viel die Apotheke am jeweiligen Patient verdient.
Keine Rezepte – keine Leistungen
Mit dem festen Honorar für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel werden zusätzlich Leistungen quersubventioniert, die nicht extra oder nur eingeschränkt bezahlt werden – etwa Nacht- und Notdienste, Wechselwirkungs-Checks, Botendienste oder die Herstellung von Rezepturen. All diese Leistungen werden letztlich durch Rezepte finanziert.
Was passiert nun, wenn immer mehr Patienten ihre Rezepte bei ausländischen Arzneimittelversendern einlösen? Die Apotheken verlieren Honorare. Sie können Zusatzleistungen wie Beratungsgespräche, Botendienste oder Rezepturen nicht mehr finanzieren. Einige Apotheken geraten an die Grenze ihrer Wirtschaftlichkeit – oder darüber hinaus. Denn ohne Rezepte können viele ortsansässigen Apotheken in Deutschland nicht überleben. Und ohne die Apotheke vor Ort gibt es keine Hilfe vor Ort.
Deshalb gilt für Patienten: Für die Sicherung ihrer örtlichen Gesundheitsversorgung zählt jedes Rezept!

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